Rechtliche Aspekte beim Auto Folieren und der Scheibentönung – Was sagt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung?

Das Folieren von Fahrzeugen ist eine schöne Sache. Das Auto wird aufgewertet, fällt auf, wirkt cooler und einzigartiger. Wer sich eine Fahrzeug Folierung wünscht, sollte die rechtlichen Aspekte kennen. Wir beantworten die Frage: Was ist erlaubt beim Auto Folieren?

Achtung wir sind keine Anwälte. Dennoch sind wir als Autofolierer bedacht uns an alle Regeln zu halten und möchten hiermit unsere Sichtweise erläutern. Unseren Kunden geben wir diese Information weiter, damit später keine Überraschung eintritt.

Kurz gesagt: Beim Auto Folieren arbeiten wir mit Spezialfolien, die auf Fahrzeug-Karosserieteile angebracht werden. Mehr Infos zu unserer Leistung kann hier nachgelesen werden: Fahrzeugfolierung von CarLifting

Gesetzliche Vorgaben zur Tönung von Autoscheiben

Geregelt werden die Vorschriften über die Fahrzeugbeschaffenheit in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Konkret sehen wir uns den § 40 StVZO an, der wichtig ist, wenn wir die Scheiben unseres Autos tönen möchten.

§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben

In Absatz 1 des Paragraphen steht folgendes geschrieben:

Sämtliche Scheiben – ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten – müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

§ 40 Abs. 1 StVO schreibt demnach vor, dass sämtliche Glasscheiben, die das Fahrersichtfeld bestimmen, nicht nur klar, sondern lichtdurchlässig sein müssen und sämtliche Glasscheiben müssen außerdem verzerrungsfrei sein.

Nicht erlaubt sind daher dunkle oder verzerrende Folien. Die vordere Seitenscheiben und die Windschutzscheibe dürfen somit auf keinen Fall foliert werden.

Was ist erlaubt? Erlaubt sind dunkle Folien für die Scheibentönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe.

Sind Chromfolien erlaubt?

Das ist etwas verzwickt, denn ausdrücklich wird dies nicht verboten. Es ist immer die Frage zu stellen, ob eine Gefährdung des Straßenverkehrs entstehen kann.

Wenn die Chromfolie zum Beispiel spiegelt und somit andere Verkehrsteilnehmer negativ beeinträchtigt, dann ist die Chromfolie untersagt.

Melden Sie sich mit Ihren Ideen und wir prüfen gemeinsam, wie die Lage einzuordnen ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

CarLifting – Wir lieben Autos.

Schreib uns.